Kosten

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Psychologische Beratung

Psychologische Beratung ohne die Diagnose einer psychischen Erkrankung ist keine Krankenkassenleistungen und muss privat bezahlt werden.

 

Das Honorar beträgt 140,00 € pro Sitzung (50 Min.).  Leistungen wie die Auswertung von Testverfahren werden extra berechnet. 

 

 

 

Psychotherapie gesetzliche Krankenversicherung

Trotz des steigenden Bedarfs an Therapieplätzen werden in Berlin leider keine neuen Kassensitze für Psychotherapie geschaffen. Daher ist meine Praxis eine Privatpraxis.

Es besteht jedoch auch bei gesetzlichen Kassen die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.  

Den sehr informativen Ratgeber “Kostenerstattung” der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier zum Herunterladen.

 

In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, mir Ihr Anliegen zu schildern und mich kennenzulernen. Ich erläutere Ihnen außerdem die notwendigen Schritte für die Inanspruchnahme des Kostenerstattungsverfahrens und unterstütze Sie bei der Beantragung. Die Kosten für das Erstgespräch werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen, ich stelle es Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten GOP, Ziffer 870 - Steigerungsfaktor 3,1) mit 135,53 € in Rechnung. 

Falls Sie unsicher sind, ob dieser Weg für Sie infrage kommt, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.

 


Private Krankenversicherung

Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. 

Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870 - Steigerungsfaktor 3,1) mit derzeit 135,53 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.

Ggf. erstattet Ihre Kranken-kasse die Psychotherapiekosten nicht in voller Höhe, sondern nur den 2,3 fachen Satz nach GOP. Eine mögliche Differenz der Kosten müsste von Ihnen privat getragen werden.

 

 

 

Beihilfestellen

Die Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Stelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.  

Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870 - Steigerungsfaktor 3,1) mit derzeit 135,53 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.

Ggf. erstattet Ihre Beihilfestelle die Psychotherapiekosten nicht in voller Höhe, sondern nur den 2,3 fachen Satz nach GOP. Eine mögliche Differenz der Kosten müsste von Ihnen privat getragen werden.

 

Selbstzahler Psychotherapie

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie bei mir selbst zu tragen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass keine Meldung an Ihre Krankenkasse versendet wird und es kommen keine weiteren Formalitäten von Seiten Ihrer Krankenkasse auf Sie zu.

Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870 - Steigerungsfaktor 3,1) mit derzeit 135,53 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.